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Stellungnahme zur Änderung GAPINVeKoS-Verordnung

BDEW begrüßt Abbau bürokratischer Hürden, sieht jedoch auch Herausforderungen.

 

Der BDEW begrüßt den Abbau bürokratischer Hürden, solange dieser nicht zu Lasten des Umwelt- und Ressourcenschutzes geht. Die aktuellen Berichte, wie der Nitratbericht, zeigen jedoch, dass die geltenden Vorgaben nicht immer ausreichend umgesetzt werden, wodurch Umwelt, Böden und Gewässer negativ beeinträchtigt werden.

Die drei Anpassungen in der GAP-InVeKoS-Verordnung bieten Chancen, bergen jedoch auch Herausforderungen:

  • Flexibilisierung der Fristenregelung für Nachweise schafft zwar Erleichterungen für Betriebe, darf jedoch nicht zu Verzögerungen bei der Erkennung von Umweltbelastungen führen. Hier sind ergänzende Kontrollmechanismen und ein digitales Monitoring essenziell, um Schadstoffeinträge rechtzeitig zu erfassen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Agroforstsysteme sind aus ökologischer Sicht besonders wertvoll, sofern sie einer nachhaltigen und resilienten Waldbewirtschaftung (z. B. Mischwald anstelle von Monokulturen) entsprechen, Ihre gezielte Förderung, vor allem in erosionsgefährdeten Gebieten, trägt nicht nur zum Schutz von Boden und Wasser bei, sondern erhöht auch die Biodiversität und verbessert die Wasserrückhaltefähigkeit der Böden.
  • Die Streichung der Angaben zu nichtproduktiven Flächen (ehem. GLÖZ 8) reduziert die administrative Belastung für landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Rückgang dieser Flächen durch geeignete Maßnahmen vermieden wird, da sie entscheidend für den Gewässerschutz und die Bodenqualität sind.

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