Auch für die Wasserwirtschaft setzt die Europäische Union wichtige Rahmenbedingungen. Beispiele hierfür sind die EU-Richtlinien für Trinkwasser, Abwasser und Nitrat sowie die übergeordnete Wasserrahmenrichtlinie. Dabei zeigt sich: Viele Herausforderungen lassen sich in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen besser und effizienter lösen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des Verursacherprinzips im Rahmen der Herstellerverantwortung.
Wasser: ein notwendiger Fokus der nächsten Legislaturperiode
Die aktuellen Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft gegenübersieht, müssen auch schwerpunktartig in der kommenden Legislaturperiode der EU behandelt werden.
Der BDEW setzt sich dabei auf europäische Ebene für ambitionierte und gleichzeitig praxisorientierte Vorgaben ein, die für den größtmöglichen Gewässerschutz sorgen und die bestehenden Herausforderungen ganzheitlich betrachten. Denn für einen guten Zustand unserer Gewässer bedarf es der Anstrengung aller Sektoren.
Es ist und bleibt wichtig, dass die EU stringent das Verursacherprinzip umsetzt und so zu einer Vermeidung an der Quelle beiträgt. Damit werden auch unverhältnismäßige Belastungen der Bevölkerung für Aufbereitung und Entsorgung vermieden.
Für die neue Legislaturperiode braucht es daher die richtigen Rahmenbedingungen und Weichenstellungen. Dazu gehören: