Die Bundesnetzagentur stellte den Entwurf eines Erhebungsbogens für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung mit dem Schwerpunkt „Energiewendekompetenz“ zur Konsultation. Separat veröffentlichte sie ein Dokument mit ihren wesentlichen Erwägungen.
Ein Teil der Daten wird erstmals, andere Daten wurden zuvor bereits für das bestehende Qualitätselement (Netzzuverlässigkeit Strom) oder an anderer Stelle erhoben (z. B. Effizienzvergleich Strom). Sämtliche Stromverteilnetzbetreiber, auch jene im vereinfachten Verfahren (bis zu 30.000 Kunden) und damit bisher nicht von der Qualitätsregulierung betroffen, sind zur Abgabe des Erhebungsbogens verpflichtet. Mit den erhobenen Daten will die BNetzA geeignete Indikatoren und Kennzahlen ermitteln sowie netzbetreiberindividuelle Kennzahlenwerte ableiten und veröffentlichen. Zu diesem Zweck werden die Daten zunächst in ein Gutachten einfließen. Der Festlegungsentwurf für die Indikatoren und Kennzahlen ist für Dezember 2025 geplant. Im weiteren Verlauf sollen die Daten zu einer Methode für mögliche finanzielle Anreize in einer separaten Festlegung beitragen.
Kernforderungen des BDEW sind:
- Eine solch wichtige Datenerhebung sollte nicht anhand von Schätzwerten oder nicht qualitätsgeprüften Näherungen vollzogen werden.
- Die Abfrage der Daten von Vorjahren (2022 und 2023) sollte überdacht werden, um bürokratischen Aufwand zu verringern und die Datenqualität zu verbessern.
- Die Datenerhebung sollte sich auf unmittelbar notwendige Daten ohne großen Mehraufwand beschränken. Die Unternehmen und Verbände sollten die Möglichkeit erhalten, die Verfügbarkeit und Bereitstellbarkeit der Daten zu prüfen und zurückzumelden. Wir schlagen vor, die Datenabfrage mit dieser Zielsetzung anzupassen.
- Die BNetzA sollte mehr Zeit für die Datenerhebung vorsehen.