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Schnelle Genehmigungen von Typenänderungen bei Windenergieanlagen

Der BDEW setzt fünf Schwerpunkte in der Anhörung des Umweltausschusses zur Novelle des BImSchG

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© fokke baarssen / shutterstock

Am 20. September 2023 wurde die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Der BDEW war zur Anhörung als Sachverständiger geladen.

Klares Ziel und Ergebnis der Novelle muss sein: Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sonst verfehlt Deutschland seine Ausbau- und Klimaschutzziele.

Die fünf Hauptpunkte hierfür aus Sicht des BDEW sind:

  1. Schnellere Genehmigungen bei Typenänderungen von Windenergieanlagen
  2. Instrument des Vorbescheids stärken
  3. Vollständigkeit der Antragsunterlagen besser regeln
  4. Maßgebliche Stichtage für die Behördenentscheidung nach vorne ziehen
  5. Beim Repowering das Praxisproblem der fehlenden Betreiberidentität lösen


Großes Potenzial bietet ein „einfaches Verfahren für Typenänderungen“. Wenn der ursprünglich beantragte Typ einer Windenergieanlage technisch überholt ist, muss es schneller möglich sein, einen Wechsel zu genehmigen.

Dazu hat der BDEW einen Regelungsvorschlag vorgelegt, der zeigt, wie das mit einem abgespeckten Prüfprogram innerhalb von 6 Wochen möglich ist.

Auch müssen Vorbescheide nach § 9 BImSchG gestärkt werden, indem auf ein positives Gesamturteil verzichtet wird.

Von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen muss spätestens dann ausgegangen werden, wenn die Genehmigungsbehörde die einzelnen Fachbehörden beteiligt. Den maßgeblichen Stichtag nach vorne zu ziehen ist dringend notwendig, um den Teufelskreis der sich ständig ändernden Sach- und Rechtslage zu durchbrechen.

Und beim Repowering muss es ausreichen, wenn die Zustimmung des Altbetreibers zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die neue Anlage vorliegt.

Hier und an anderer Stelle muss das Gesetz ergänzt werden, sonst erzielt es nicht die bezweckte Beschleunigungswirkung.

Neben den genannten fünf Hauptpunkten adressiert der BDEW in seiner Stellungnahme vom 15. September 2023 weitere wichtige notwendige Änderungen.  

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