Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hatte am 2. April 2023 den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht" vorgelegt. Das Kabinett hat den Entwurf ohne nennenswerte Änderungen am 19. April 2023 beschlossen.
Im Wesentlichen zielt der Gesetzesentwurf auf eine Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nachgelagerter Verordnungen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW e.V. vertritt eine Vielzahl von Mitgliedsunternehmen, die für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands in Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung Erneuerbarer Energien investieren. Für die Verfolgung der Projekte bedarf es in vielen Fällen sehr umfangreicher und langwieriger Genehmigungsverfahren.
Ein schnellerer Ausbau von Erneuerbare Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und der Energienetze ist aus Sicht des BDEW dringend erforderlich, um das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Die bezweckte Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ist in diesem Gesetzesentwurf zwar in Grundzügen angelegt, aber noch nicht weit genug umgesetzt, um tatsächlich die notwendige Beschleunigungswirkung zu erzielen.
Der BDEW hat dazu in der folgenden Stellungnahme neben der Bewertung der geplanten Änderungen weitere notwendige Ergänzungen aufgenommen.