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Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung

BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf 

Das BMUV hat am 28. Februar 2024 den Referentenentwurf für eine Änderung des WHG zur Durchführung und Ergänzung der EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht den Ausschluss der Wasserwiederverwendung in den Wasserschutzzonen I und II vor. Dies bedeutet, dass in Schutzzone III sowie in Trinkwassereinzugsgebieten ohne Wasserschutzgebiet die Wasserwiederverwendung auf Basis einer Risikobewertung genehmigungsfähig sein soll.

Der BDEW hält dies aus Vorsorgegründen für nicht vertretbar. Aufgrund der Vielzahl von Stoffen und Verbindungen im Abwasser, die heute noch unbekannt sind, die toxikologisch oder trinkwasserhygienisch nicht oder nur unzureichend bewertet sind und/oder toxikologisch oder trinkwasserhygienisch relevante Abbau- und Reaktionsprodukte bilden können, ist eine den Anforderungen des Trinkwasserressourcenschutzes genügende Risikobewertung nicht möglich. Der BDEW hat zu dem Entwurf Stellung genommen.

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